Fundierte Wissensgrundlage für eine wirkungsvolle Armutspolitik
Die im Juni 2020 überwiesene Motion 19.3953 der WBK-S beauftragte den Bundesrat, ein regelmässiges Monitoring der Armut in der Schweiz einzurichten. Ziel ist es, Bund, Kantonen, Gemeinden sowie weiteren Akteuren in der Armutsprävention und -bekämpfung steuerungsrelevantes Wissen bereitzustellen. Kernaufgabe des Monitorings ist daher die empirische Beobachtung der Armutsentwicklung, die Bestandesaufnahme der Akteure und Massnahmen sowie die systematische Aufbereitung des Forschungsstands.
Alle fünf Jahre werden die Ergebnisse in einem Bericht veröffentlicht, der vom Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Statistik (BFS) und unter Einbezug von Fachleuten aus Verwaltung, Wissenschaft und Praxis erarbeitet wird.
Neben einer Gesamtübersicht zur Armutssituation in der Schweiz gibt es im ersten Nationalen Armutsmonitoringbericht Vertiefungen zu den Themen Bildung, Erwerbsarbeit sowie der materiellen Existenzsicherung. Die Gesamtsynthese fasst die zentralen Erkenntnisse des ersten Nationalen Armutsmonitorings zusammen.
Printversion Bericht 2025

News
Die 7 Dimensionen der Armut
Politische Einordnung und Weiterentwicklung
Die im Monitoring gewonnen Erkenntnisse sind Grundlage für die Erarbeitung einer nationalen Strategie zur Bekämpfung der Armut. Zudem bildet das Monitoring einen zentralen Referenzpunkt der Nationalen Plattform gegen Armut, die den fachlichen Austausch und die Zusammenarbeit zwischen den relevanten Akteuren fördert.
Bundesamt für Sozialversicherungen BSV
In Zusammenarbeit mit Behörden auf Bundes-, Kantons- und Gemeindeebene,
Organisationen der Zivilgesellschaft und der Forschung
