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Über das Nationale Armutsmonitoring

Auftrag

Das Parlament hat dem Bundesrat den Auftrag erteilt, ein nationales Armutsmonitoring einzurichten und der Bundesversammlung alle fünf Jahre Bericht zu erstatten (Mo. 19.3953 der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Ständerates). Das Monitoring soll Bund, Kantonen und Gemeinden Steuerungswissen zur Verfügung stellen, um Armut in der Schweiz wirksam zu verhindern und zu bekämpfen. Es untersucht zum einen die Lage der Bevölkerung in unterschiedlichen Lebensbereichen, identifiziert Risikogruppen und zeigt auf, wie sich die Armut im Verlauf der Zeit entwickelt. Zum anderen beschreibt es, mit welchen Strategien Armut bekämpft wird und was über deren Wirksamkeit bekannt ist. Zu diesem Zweck bildet das Monitoring statistische Indikatoren und fasst die Forschung zur Armut in der Schweiz zusammen.

Zuständigkeiten und Zusammenarbeit

Die Federführung für das nationale Armutsmonitoring liegt beim Bundesamt für Sozialversicherungen, das in statistischen Fragen eng mit dem Bundesamt für Statistik zusammenarbeitet. Organisatorisch ist das Monitoring in die Nationale Struktur zur Bekämpfung von Armut eingebettet Um alle relevanten Akteure einzubeziehen, nutzt das Monitoring die bestehenden Gremine der Nationalen Struktur. Zusätzlich ist eigens für das Armutsmonitoring ein wissenschaftlicher Beirat eingesetzt worden.

Die inhaltlichen Arbeiten für den ersten Nationalen Armutsmonitoringbericht wurde von drei Projektgruppen eng begleitet.

Logo Schweizerische Eidgenossenschaft
Eidgenössisches Departement des Innern EDI
Bundesamt für Sozialversicherungen BSV

In Zusammenarbeit mit Behörden auf Bundes-, Kantons- und Gemeindeebene,
Organisationen der Zivilgesellschaft und der Forschung