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MedienmitteilungVeröffentlicht am 22. September 2026

EFD passt Steuertarife und -abzüge an Teuerung an

Bern, 22.09.2026 — Zum Ausgleich der Folgen der kalten Progression passt das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) die Tarife und Abzüge bei der direkten Bundessteuer an. Die neuesten Änderungen betreffen das Steuerjahr 2027.

Seit dem letzten Ausgleich der kalten Progression vor einem Jahr beträgt die Teuerung 0,47 Prozent (Stichtag 30. Juni 2026). Gemessen wird die Teuerung an den Änderungen des Landesindexes der Konsumentenpreise (LIK). Die Anpassung gilt ab dem Steuerjahr 2027 und wird erstmals für die Steuererklärung relevant, die 2028 für das Steuerjahr 2027 auszufüllen ist.

Die gesetzlich vorgeschriebene Anpassung stellt sicher, dass Steuerpflichtige wegen der Teuerung keine höhere Steuerbelastung tragen müssen, wenn ihre Kaufkraft gleich geblieben ist.

Ab dem Steuerjahr 2027 steigt unter anderem der Drittbetreuungsabzug auf 25 900 Franken pro Kind (bisher 25 800 Franken). Für berufsorientierte Aus- und Weiterbildungskosten können neu bis zu 13 100 Franken von den Steuern abgezogen werden. Das sind 100 Franken mehr als bisher.

Der Ausgleich der kalten Progression führt zu Anpassungen bei allen Tarifstufen. Ehepaare zahlen neu Steuern ab einem steuerbaren Einkommen von 29 900 Franken (bisher 29 700 Franken). Der Höchstsatz wird neu ab einem steuerbaren Einkommen von 946 000 Franken erreicht (bisher 941 400 Franken). Zudem erhöht sich der Freibetrag für Gewinne aus Grossspielen und der Online-Teilnahme aus Spielbankenspielen auf 1 076 100 Franken (bisher 1 071 000 Franken).

Ebenfalls angepasst werden die Tarifstufen im Anhang zur Quellensteuerverordnung. Bei den Abzügen der Berufskostenverordnung ändert sich nichts, weil sich gerundet weiterhin dieselben Beträge ergeben.

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