Rundschreiben «Ausgleich der Folgen der kalten Progression sowie Zinssätze bei der direkten Bundessteuer für das Jahr 2027»
Bern, 22.09.2026 — Die Eidgenössische Steuerverwaltung hat das Rundschreiben «Ausgleich der Folgen der kalten Progression sowie Zinssätze bei der direkten Bundessteuer für das Steuerjahr 2027» publiziert. Seit dem letzten Ausgleich der kalten Progression beträgt die Teuerung 0,47 Prozent. Der Ausgleich der kalten Progression führt zu Anpassungen bei allen Tarifstufen. Die Anpassung gilt ab dem Steuerjahr 2027.
Die Zinssätze bei der direkten Bundessteuer bleiben für das Steuerjahr 2027 unverändert: Verzugs- und Rückerstattungszins 4,0 Prozent, Vergütungszins für Vorauszahlungen 0,0 Prozent.