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Fundierte Wissensgrundlage für eine wirkungsvolle Armutspolitik

Die im Juni 2020 überwiesene Motion 19.3953 der WBK-S beauftragte den Bundesrat, ein regelmässiges Monitoring der Armut in der Schweiz einzurichten. Ziel ist es, Bund, Kantonen, Gemeinden sowie weiteren Akteuren in der Armutsprävention und -bekämpfung steuerungsrelevantes Wissen bereitzustellen. Kernaufgabe des Monitorings ist daher die empirische Beobachtung der Armutsentwicklung, die Bestandesaufnahme der Akteure und Massnahmen sowie die systematische Aufbereitung des Forschungsstands.

Alle fünf Jahre werden die Ergebnisse in einem Bericht veröffentlicht, der vom Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Statistik (BFS) und unter Einbezug von Fachleuten aus Verwaltung, Wissenschaft und Praxis erarbeitet wird.

Neben einer Gesamtübersicht zur Armutssituation in der Schweiz gibt es im ersten Nationalen Armutsmonitoringbericht Vertiefungen zu den Themen Bildung, Erwerbsarbeit sowie der materiellen Existenzsicherung. Die Gesamtsynthese fasst die zentralen Erkenntnisse des ersten Nationalen Armutsmonitorings zusammen.

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News

26. November 2025

Bund publiziert ersten Monitoringbericht zur Armut in der Schweiz

Rund 8 Prozent der Menschen in der Schweiz kommen mit ihrem Einkommen nicht auf das Existenzminimum. Somit konnte das Ziel, die Armut im Land zu reduzieren, bisher nicht erreicht werden. Dies hält der erste Bericht des nationalen Armutsmonitorings fest, den der Bundesrat an seiner Sitzung vom 26. November 2025 gutgeheissen hat. Der Bericht enthält eine umfassende Analyse der Armutssituation und Armutspolitik in der Schweiz und bildet die Grundlage für die Erarbeitung einer Nationalen Armutsstrategie bis 2027.

Die 7 Dimensionen der Armut

Das Monitoring folgt einem mehrdimensionalen Verständnis von Armut. Neben den finanziellen Verhältnissen, die den Kern der Armutsdefinition bilden, werden sechs weitere Bereiche berücksichtigt: Bildung, Erwerbsarbeit, Gesundheit, Wohnen, soziale Beziehungen und politische Teilhabe. Diese Dimensionen werden sowohl als zentrale Lebensbereiche als auch als armutspolitisch relevante Handlungsfelder verstanden, die in engen wechselseitigen Zusammenhängen stehen. Im ersten Monitoringbericht werden die Dimensionen Bildung, Erwerbsarbeit und materielle Existenzsicherung vertieft behandelt. Die weiteren Dimensionen werden in zukünftigen Monitoringzyklen vertieft.

Politische Einordnung und Weiterentwicklung

Die im Monitoring gewonnen Erkenntnisse sind Grundlage für die Erarbeitung einer nationalen Strategie zur Bekämpfung der Armut. Zudem bildet das Monitoring einen zentralen Referenzpunkt der Nationalen Plattform gegen Armut, die den fachlichen Austausch und die Zusammenarbeit zwischen den relevanten Akteuren fördert.

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